| Kennen Sie die Herausforderungen,
die Ihnen u.a. durch den Gesetzgeber auferlegt werden? |
| Sensible Daten und deren
Schutz |
Nahezu alle Unternehmen sind von der Zuverlässigkeit
und Funktionsfähigkeit ihrer EDV-Systeme abhängig.
Neben der Verfügbarkeit der technischen Einrichtungen
wie Arbeitsstationen, Server- , Netzwerke, Drucker etc., ist
der Zugriff auf die Datenbestände des Unternehmens unverzichtbar.
Diese Datenbestände beinhalten in der Regel hoch sensible
Unternehmensdaten.
Diese umfassen u.a. |
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Personenbezogene Daten |
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und persönliche Mitarbeiterdaten wie Bildungsstand,
Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, Lohn- und Gehaltsdaten,
Kunden- oder Mandantendaten und Lieferantendaten uvm. |
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Technologiedaten |
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Know-how, Verfahren und Technik, Entwicklungen, Fertigung
und Produktion, Konstruktionsdaten uvm. |
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Betriebswirtschaftliche Daten |
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Kalkulationen, finanzielle Situation und Liquidität,
Angebote und Verträge, Auswertungen und Analysen uvm.
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Strategische Daten |
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Unternehmensziele, Zukunftsplanungen , Produkteinführungen,
Markterweiterungen, uvm. |
| Die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Unversehrtheit
und Verfügbarkeit dieser Daten erfordert organisatorische
und technische Maßnahmen, die eine fachkundige Anforderungsanalyse,
Konzeption, Ausarbeitung und Umsetzung bedingen. |
| Die Erfüllung und Einhaltung des datenschutzgerechten
Umgangs mit vertraulichen Daten sind auch durch den Gesetzgeber
geregelt. |
| Vom Gesetzgeber werden
entsprechende Sicherungsmaßnahmen verlangt: |
| 1.) |
Datensicherung in festgelegten Zeiträumen, |
| 2.) |
Feuergeschützte und einbruchgeschützte Datenträgerlagerung
und Datenarchivierung und |
| 3.) |
Lückenlose, gerichtsfeste Dokumentation |
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Der Gesetzgeber erkennt bei Nichteinhaltung der Sicherungsmaßnahmen
auf grobe Fahrlässigkeit mit entsprechenden Konsequenzen
für die Unternehmen. Angefangen vom EDV-Verantwortlichen
bis hin zur Geschäftsleitung, trägt das Management
die volle Verantwortung. |
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