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Gesetzliche
Verpflichtung
Der Gesetzgeber schreibt beim Umgang mit sensiblen Daten, bzw.
ab einer bestimmten Betriebsgröße generell, die Bestellung
eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor. Dies kann ein
Angestellter (interner DSB) oder eine außenstehende
Person (externer DSB) sein. Die Bestellung eines betrieblichen
Datenschutzbeauftragten ist in § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
geregelt. Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße
von bis zu 25.000,-- € geahndet werden.
Rechtssicherheit
Betrieblicher Datenschutz schafft das nötige Maß an
Rechtssicherheit gegenüber den gesetzlichen Auflagen, bei
Forderungen von Betroffenen gegen Ihre Firma, bei entstandenen
Schäden in Ihrem Betrieb durch Datenmissbrauch, etc.
Der externe Datenschutzbeauftragte
Ein externer Beauftragter bietet eine Reihe von Vorteilen:
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Fachliche Kompetenz |
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Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten
den Nachweis entsprechender Fachkunde, z.B. in den Bereichen
Datenschutzrecht, Datenverarbeitung, betriebliche Organisation.
Momentan gibt es etwa 500 verschiedene Verordnungen zum Datenschutz.
Der externe DSB besitzt die nötige Fachkunde und Erfahrung,
um effektiv und sorgfältig zu arbeiten. |
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Erfahrung |
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Der externe DSB kann die Situation in Ihrem Unternehmen
besser einschätzen, weil er Erfahrung in der Bewertung
von datenschutzrelevanten Bereichen, Risikobereichen und Datenorganisation
besitzt. Von außen kann er eine bessere Einschätzung
der Problembereiche des Datenschutzes vornehmen als von innerhalb
des Unternehmens. |
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Geringere Kosten |
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Ein wichtiges Argument ist das der Kostenvorteile. Eine
Person ihrer Firma, die zum DSB bestellt würde, müsste
zeitaufwendige und teuere Schulungen absolvieren. Er/ Sie
müsste dann einen beträchtlichen Teil der Arbeitszeit
dem Datenschutz widmen, Arbeits- und Schulungsmaterial zusammenstellen,
sich über die Rechtssprechung auf dem Laufenden halten,
etc. Dies ist im Grunde ein klassischer Fall für Outsourcing:
Bei einer Gegenüberstellung der Kosten zeigt sich, dass
die Wahl eines externen DSB in den allermeisten Fällen
günstiger ist. |
| Externer DSB,
fast jeder benötigt ihn, kaum jemand hat ihn. |
| Sie benötigen einen betrieblichen
Datenschutzbeauftragten, wenn einer der folgenden vier Punkte
in Ihrem Unternehmen gegeben ist: |
| 1. |
wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet
oder genutzt werden und damit i.d.R. mind. 5 Arbeitnehmer
ständig beschäftigt sind; |
| 2. |
wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet
werden und damit i.d.R. mind. 20 Arbeitnehmer beschäftigt
sind. |
| 3. |
wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die
einer Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG unterliegen
(unabhängig von der Anzahl der AN) |
| 4. |
wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig
zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung
verarbeitet oder genutzt werden. |
| Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten
sind sehr umfangreich. Sie umfassen rechtliche, technische,
organisatorische, pädagogische, didaktische und kommunikative
Fähigkeiten. Es ist mit dem Gesetz unvereinbar, dass
der Datenschutzbeauftragte der Geschäftsführung
des Unternehmens angehört. |
| Wir stellen
Ihnen einen zertifizierten DSB zur Verfügung ! |
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