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Der externe Datenschutzbeauftragte
jeder braucht ihn, kaum jemand hat ihn
Betrieblicher Datenschutz
 

Gesetzliche Verpflichtung
Der Gesetzgeber schreibt beim Umgang mit sensiblen Daten, bzw. ab einer bestimmten Betriebsgröße generell, die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor. Dies kann ein Angestellter (interner DSB) oder eine außenstehende Person (externer DSB) sein. Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,-- € geahndet werden.

Rechtssicherheit
Betrieblicher Datenschutz schafft das nötige Maß an Rechtssicherheit gegenüber den gesetzlichen Auflagen, bei Forderungen von Betroffenen gegen Ihre Firma, bei entstandenen Schäden in Ihrem Betrieb durch Datenmissbrauch, etc.

Der externe Datenschutzbeauftragte

Ein externer Beauftragter bietet eine Reihe von Vorteilen:

Fachliche Kompetenz
  Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten den Nachweis entsprechender Fachkunde, z.B. in den Bereichen Datenschutzrecht, Datenverarbeitung, betriebliche Organisation. Momentan gibt es etwa 500 verschiedene Verordnungen zum Datenschutz. Der externe DSB besitzt die nötige Fachkunde und Erfahrung, um effektiv und sorgfältig zu arbeiten.
Erfahrung
  Der externe DSB kann die Situation in Ihrem Unternehmen besser einschätzen, weil er Erfahrung in der Bewertung von datenschutzrelevanten Bereichen, Risikobereichen und Datenorganisation besitzt. Von außen kann er eine bessere Einschätzung der Problembereiche des Datenschutzes vornehmen als von innerhalb des Unternehmens.
Geringere Kosten
  Ein wichtiges Argument ist das der Kostenvorteile. Eine Person ihrer Firma, die zum DSB bestellt würde, müsste zeitaufwendige und teuere Schulungen absolvieren. Er/ Sie müsste dann einen beträchtlichen Teil der Arbeitszeit dem Datenschutz widmen, Arbeits- und Schulungsmaterial zusammenstellen, sich über die Rechtssprechung auf dem Laufenden halten, etc. Dies ist im Grunde ein klassischer Fall für Outsourcing: Bei einer Gegenüberstellung der Kosten zeigt sich, dass die Wahl eines externen DSB in den allermeisten Fällen günstiger ist.
Externer DSB, fast jeder benötigt ihn, kaum jemand hat ihn.
Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der folgenden vier Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:
1. wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit i.d.R. mind. 5 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind;
2. wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit i.d.R. mind. 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
3. wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG unterliegen (unabhängig von der Anzahl der AN)
4. wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.
Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind sehr umfangreich. Sie umfassen rechtliche, technische, organisatorische, pädagogische, didaktische und kommunikative Fähigkeiten. Es ist mit dem Gesetz unvereinbar, dass der Datenschutzbeauftragte der Geschäftsführung des Unternehmens angehört.
Wir stellen Ihnen einen zertifizierten DSB zur Verfügung !

 

 
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